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Dienstvertrag oder Werkvertrag?

Einer der häufigsten Streitpunkte zwischen IT-Dienstleistern und deren Kunden ist der über die Vertragsform. Aber warum ist das so?

In der Regel erwartet der Kunde einer Dienstleistung (Auftraggeber), dass im Rahmen der Auftragserfüllung durch den Dienstleister (Auftragnehmer) mindestens ein bestimmtes Problem gelöst wird. Zum Beispiel, das sein defekter PC repariert oder das nicht funktionierendes Netzwerk entstört wird etc., d.h., er erwartet das Eintreten eines Erfolges. Erfahrungsgemäß wird Kunden-seitig also meist vom Vorliegen eines Werkvertrages ausgegangen.

Die Schwierigkeit für den Auftragnehmer ist, dass er i.d.R. nicht beurteilen kann,

  • ob die Lösung des Problems (der Erfolg) überhaupt möglich ist, und (falls dem so ist)
  • welchen Aufwand die Lösung des Problems verursachen würde,

bevor er das Problem selbst analysiert hat.

Die Anbieter von IT-Dienstleistungen arbeiten deshalb in der Regel auf Basis von Arbeitseinheiten und gehen vom Vorliegen eines Dienstvertrages aus.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte deshalb im Vorfeld immer geklärt werden, ob im konkreten Fall ein Werkvertrag oder aber ein Dienstvertrag vorliegt.

Bitte beachten Sie, dass ich meinen Computerservice - von wenigen Ausnahmen abgesehen - immer auf Basis von Dienstverträgen erbringe. Abweichende Regelungen sind nur dann möglich, wenn Art und Umfang des Auftrags von vornherein feststehen.

Um das Risiko für Sie als Auftragnehmer zu reduzieren, biete ich deshalb seit einiger Zeit meinen Neukundenbonus für Leipziger an.

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